beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 7/2024Fu, Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück

FlNr. 539/18; Gemarkung Leeder, Straßäcker 4, wird das Einvernehmen nach

§ 36 BauGB erteilt.