Sachvortrag:
Der Bürgermeister trägt die Niederschrift der Bürgerversammlung vom 21.03.2024 vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass von der Bürgerversammlung Empfehlungen, die beschlussmäßig zu behandeln sind, nicht gegeben wurden. Der Landrat ist mit aufzunehmen.