Sachvortrag:
Auf dem Flurstück 105/8 befindet sich ein
ehemals zur Flurnummer 105. dazugehöriges Nebengebäude (Stadel), das im
unbeplanten Innenbereich der Gemeinde Unterdießen baurechtlich einzuordnen ist
- es gilt §34 BauGB. Da sowohl die Außenmaße, als auch die Kubatur nach dem
Umbau dem Bestand entspricht, fügt sich das Bauvorhaben weiterhin städtebaulich
in die Umgebung ein. Das landwirtschaftliche Nebengebäude bleibt zur Hälfte
noch in der ursprünglichen Nutzung und ist nicht Teil des Bauvorhabens. Der
südliche Gebäudeteil soll umgenutzt werden. Im Erdgeschoss wird, angrenzend an
die bestehende Wildverarbeitung, ein Hofladen eingerichtet. Im OG01 und OG02
sollen zwei Nutzungseinheiten für Wohnen geschaffen werden.
Der Zugang zu den Wohneinheiten erfolgt über
die nördliche Grundstückszufahrt.
Eine Außentreppe an der Ostfassade
ermöglicht den Eingang in die Wohnungen im 1. OG. Über die Westseite des
Grundstücks gelangt man zum Hofladen inkl. Wildverarbeitung. Die Fläche
ist im Flächennutzungsplan als Dorfmischgebiet dargestellt. Aus Sicht der
Verwaltung bestehen keine Einwände.