beschlossen

Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 0

Sachvortrag:

 

Auf dem Flurstück 105/8 befindet sich ein ehemals zur Flurnummer 105. dazugehöriges Nebengebäude (Stadel), das im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde Unterdießen baurechtlich einzuordnen ist - es gilt §34 BauGB. Da sowohl die Außenmaße, als auch die Kubatur nach dem Umbau dem Bestand entspricht, fügt sich das Bauvorhaben weiterhin städtebaulich in die Umgebung ein. Das landwirtschaftliche Nebengebäude bleibt zur Hälfte noch in der ursprünglichen Nutzung und ist nicht Teil des Bauvorhabens. Der südliche Gebäudeteil soll umgenutzt werden. Im Erdgeschoss wird, angrenzend an die bestehende Wildverarbeitung, ein Hofladen eingerichtet. Im OG01 und OG02 sollen zwei Nutzungseinheiten für Wohnen geschaffen werden.

Der Zugang zu den Wohneinheiten erfolgt über die nördliche Grundstückszufahrt.

Eine Außentreppe an der Ostfassade ermöglicht den Eingang in die Wohnungen im 1. OG. Über die Westseite des Grundstücks gelangt man zum Hofladen inkl. Wildverarbeitung.  Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Dorfmischgebiet dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 9/2024Ud6, Umbau und Umnutzung eines bestehenden Stadels auf dem Grundstück FlNr. 105/8; Gemarkung Unterdießen, Kirchweg 2, wird das Einvernehmen nach

§ 36 BauGB erteilt.