beschlossen

Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans um die Zusammenlegung der beiden Feuerwehren Asch und Leeder mit Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses zwischen den beiden Ortsteilen ermöglichen zu können.

 


Beschluss:

 

Für den östlichen Teilbereich der FlNr. 516 Gemarkung Leeder wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Dieses Gebiet wird als „Fläche für Gemeinbedarf“ gemäß §9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB festgesetzt.

 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es die beiden Ortsfeuerwehren zusammenzulegen und zwischen den beiden Ortsteilen Baurecht für ein neues gemeinsames Feuerwehrhaus zu schaffen.

 

Ein Lageplan mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches wird dem Beschluss als Anlage beigefügt.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird hierfür beauftragt.