beschlossen

Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Ein bestehendes Einfamilienhaus soll umfangreich umgebaut werden. Geplant ist durch den Anbau diverser Bauteile von jetzt einer WE, auf drei Wohneinheiten zu erweitern. Dabei soll u.a. ein Einzimmerappartement auf der Garage errichtet werden. Im Bestandsgebäude sollen durch Trennung von EG und OG zwei Wohneinheiten entstehen. Die jetzt freistehende Garage wird durch den Einbau eines Büroraumes mit dem Wohnhaus verbunden. Auch auf der Südseite soll das Gebäude um einen Anbau (im EG als Wohnraum, im OG als Terrasse) erweitert werden.

Eine notwendige Abstandsflächenübernahmeerklärung der Nachbarn für den Privatweg liegt vor, die notwendigen Stellplätze werden nachgewiesen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 11/2024Fu_9, Erweiterung eines EFH auf 3 WE auf dem Grundstück

FlNr. 569; Gemarkung Leeder, Finkenweg 8, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.