Sachvortrag:
Aufgrund persönlicher Beteiligung des ersten Bürgermeisters übernimmt der zweite Bürgermeister Martin Brennauer die Sitzungsleitung.
Gemäß Anlage 2 zu Art. 46 KWBG beträgt der Rahmensatz für die monatliche Dienstaufwandentschädigung für Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden 209,17 € bis 687,56 €.
Eine Umfrage bei Gemeinden mit vergleichbarer Einwohnerzahl und hauptamtlichen erstem Bürgermeister ergab folgende geplante bzw. bereits feststehende Dienstaufwandsentschädigungen:
Penzing 400,00 €
Windach 389,00 €
Weil 459,53 €
Utting 600,00 €
Beschluss:
Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung wird ab 01.05.2014 auf 350 € festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 3 Stimmen