beschlossen

Ja: 12, Nein: 3

Sachvortrag:

 

Aufgrund persönlicher Beteiligung des ersten Bürgermeisters übernimmt der zweite Bürgermeister Martin Brennauer die Sitzungsleitung.

 

Gemäß Anlage 2 zu Art. 46 KWBG beträgt der Rahmensatz für die monatliche Dienstaufwandentschädigung für Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden 209,17 € bis 687,56 €.

 

Eine Umfrage bei Gemeinden mit vergleichbarer Einwohnerzahl und hauptamtlichen erstem Bürgermeister ergab folgende geplante bzw. bereits feststehende Dienstaufwandsentschädigungen:

 

Penzing           400,00 €

Windach          389,00 €

Weil                 459,53 €

Utting              600,00 €


Beschluss:

 

Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung wird ab 01.05.2014 auf 350 € festgesetzt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    3           Stimmen