Sachvortrag:
Zum Vergleich erläutert der Bürgermeister, dass die Bürgermeisterentschädigung in der 1. Konstituierenden Sitzung am 08.05.2008 für den zweiten Bürgermeister auf 250,00 € festgesetzt wurde. Zur Zeit beläuft sich die Entschädigung auf Grund gesetzlicher Anpassungen auf 320,-- €/mtl.
Beschluss:
- Die monatliche Entschädigung für den zweiten Bürgermeister wird auf 320,00 € festgesetzt.
- Die Vertreterentschädigung für den Fall der tatsächlichen Vertretung des ersten Bürgermeister je Kalendertag (mit Ausnahme der Samstage, Sonn- und Feiertage) wird ab dem dritten Vertretungstag
- bis zu einem Vertretungszeitraum von einem Monat auf 100,00 €/Tag
- ab einem Vertretungszeitraum von mehr als einem Monat auf 200,00 €/Tag
festgesetzt.
Der zweite Bürgermeister Martin Brennauer erklärt sein Einvernehmen zur Festsetzung der Entschädigung.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen