beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Zum Vergleich erläutert der Bürgermeister, dass die Bürgermeisterentschädigung in der 1. Konstituierenden Sitzung am 08.05.2008 für den zweiten Bürgermeister auf 250,00 € festgesetzt wurde. Zur Zeit beläuft sich die Entschädigung auf Grund gesetzlicher Anpassungen auf 320,-- €/mtl.


Beschluss:

 

  1. Die monatliche Entschädigung für den zweiten Bürgermeister wird auf 320,00 € festgesetzt.

 

  1. Die Vertreterentschädigung für den Fall der tatsächlichen Vertretung des ersten Bürgermeister je Kalendertag (mit Ausnahme der Samstage, Sonn- und Feiertage) wird ab dem dritten Vertretungstag
  • bis zu einem Vertretungszeitraum von einem Monat auf                               100,00 €/Tag
  • ab einem Vertretungszeitraum von mehr als einem Monat auf                       200,00 €/Tag

festgesetzt.

 

Der zweite Bürgermeister Martin Brennauer erklärt sein Einvernehmen zur Festsetzung der  Entschädigung.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen