Sachvortrag:
Zum Vergleich erläutert der Bürgermeister, dass die Bürgermeisterentschädigung in der 1. konstituierenden Sitzung am 08.05.2008 für den dritten Bürgermeister auf 125,00 € festgesetzt wurde. Zur Zeit beläuft sich die Entschädigung auf Grund gesetzlicher Anpassungen auf monatlich 185,00 €.
Beschluss:
Die monatliche Entschädigung für die dritte Bürgermeisterin wird auf 200,00 € festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgedeckt, die nicht unter TOP I. 8.2 fallen.
Die dritte Bürgermeisterin Franziska Welz erklärt ihr Einvernehmen zur Festsetzung der Entschädigung.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 3 Stimmen