beschlossen

Ja: 12, Nein: 3

Sachvortrag:

 

Zum Vergleich erläutert der Bürgermeister, dass die Bürgermeisterentschädigung in der 1. konstituierenden Sitzung am 08.05.2008 für den dritten Bürgermeister auf 125,00 € festgesetzt wurde. Zur Zeit beläuft sich die Entschädigung auf Grund gesetzlicher Anpassungen auf monatlich 185,00 €.


Beschluss:

 

Die monatliche Entschädigung für die dritte Bürgermeisterin wird auf 200,00 € festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgedeckt, die nicht unter TOP I. 8.2 fallen.

 

Die dritte Bürgermeisterin Franziska Welz erklärt ihr Einvernehmen zur Festsetzung der Entschädigung.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    3           Stimmen