Sachvortrag:
Dem Gemeinderat liegt die derzeit gültige Fassung vom 01.05.2014 vor.
Beschluss:
Antrag von GRM Metzger zur Geschäftsordnung:
§ 2 Abs. 1 Buchstabe c
Der
Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 5 (statt bisher 4 Mitgliedern)
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 3 Stimmen
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts
Die Gemeinde Fuchstal erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23,
32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
folgende Satzung:
§ 1
Zusammensetzung des Gemeinderats
Der Gemeinderat
besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und sechzehn ehrenamtlichen
Mitgliedern.
§ 2
Ausschüsse
(1) Der
Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende
ständige Ausschüsse:
a)
den
Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und fünf
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
b)
den
Grundstücks- und Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und fünf
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
c)
den
Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus fünf (drei bis sieben) ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitgliedern.
(2) 1Den
Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a-b genannten Ausschüssen führt der erste
Bürgermeister. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein
vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.
(3) 1Die
Ausschüsse sind vorberatend tätig.
(4) Das
Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der
Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt
ist.
§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitglieder;
Entschädigung
(1) 1Die
Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die
Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner
Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere
Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der
Geschäftsordnung übertragen werden.
(2) Die
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als
Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30 € für die notwendige Teilnahme an
Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Zudem wird pro Sitzung
eine IT-Pauschale von 5 € gewährt,
hierdurch sind alle Kosten abgegolten, welche durch die elektronische
Kommunikation anfallen (Ausdrucke, Empfangsgeräte, Drucker usw.).
(3) 1Gemeinderatsmitglieder,
die Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen
Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine
Pauschalentschädigung von 10 € je volle Stunde für den Verdienstausfall,
der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige
Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein
Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit
oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten
eine Pauschalentschädigung von 10 € je
volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur
auf Antrag gewährt.
(4) Die
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit
Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen
Reisekostengesetzes.
§ 4
Erster Bürgermeister
Der erste
Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
§ 5
Weitere Bürgermeister
Der zweite und
dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.
§ 6
Inkrafttreten
1Diese Satzung tritt am 01.05.2014. in
Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des
örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 23.06.2008 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen