Sachvortrag:
Die zweite Bürgermeisterin informiert über die Höhe der Entschädigung gemäß der Anlage 3 zu Art. 53 KWBG. Der ehrenamtliche Bürgermeister hat gem. Art 53 KWBG einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese hat innerhalb des festgesetzten Rahmensatzes zu erfolgen, wobei besonders Inhalt und Umfang des einzelnen Amts und die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse zu berücksichtigen sind.
Der
anzuwendende Rahmensatz richtet sich nach der letzten fortgeschriebenen
Einwohnerzahl, die 3 Monate vor der Festsetzung der Entschädigung vom
Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung veröffentlicht wurde.
Einwohner
Gemeinde Unterdießen (Stand 30.06.2013)
1.345 Einwohner
Rahmensatz
von 1.001 – 3.000 Einwohner 2.681,58 € bis 4.022,38 €.
Eine
Interpolation dieses Rahmens auf die maßgebliche Einwohnerzahl würde einen Wert
von 2.912,31 € ergeben.
Der
1. Bürgermeister hat bisher eine Entschädigung von monatlich 2.921,02 €
erhalten.
Beschluss:
Die monatliche Entschädigung wird auf 2.912,31 € festgesetzt.
Bürgermeister Enthofer erklärt sein Einvernehmen mit der Festsetzung der Entschädigung.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen