Sachvortrag:
Es ist eine Reisekostenentschädigung für Dienstreisen innerhalb des Landkreises festzusetzen. Da bei sollte eine Pauschale gemäß Art. 19 BayRKG beschlossen werden.
Die bisherige monatliche Pauschale betrug 175,00 €.
Beschluss:
Für die Monate Mai, Juni, Juli 2014 ist ein Fahrtenbuch zu führen. Anhand der Aufzeichnungen erfolgt dann die Festsetzung der Reisekostenpauschale. Bis dahin wird die monatliche Reisekostenpauschale von bisher 175,00 € weitergewährt.
Bürgermeister Alexander Enthofer erklärt sein Einvernehmen zur Festsetzung der monatlichen Reisekostenpauschale in Höhe von 175,00 €.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen