beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Zum Vergleich erläutert der Bürgermeister, dass die Bürgermeisterentschädigung in der 1. Konstituierenden Sitzung am 06.05.2008 für den zweiten Bürgermeister auf 120,00 € festgesetzt wurde.

Die zuletzt ausbezahlte Entschädigung betrug           235,97 €


Beschluss:

 

  1. Die monatliche Entschädigung für den zweiten Bürgermeister wird auf 240,00 € festgesetzt.  Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter 2. fallen.

 

  1.  Die Vertreterentschädigung für den Fall der tatsächlichen Vertretung des ersten Bürgermeister je Kalendertag (mit Ausnahme der Samstage, Sonn- und Feiertage) wird ab dem dritten Vertretungstag
  • bis zu einem Vertretungszeitraum von einem Monat auf                               40,00 €/Tag
  • ab einem Vertretungszeitraum von mehr als einem Monat auf                       80,00 €/Tag

festgesetzt.

 

Die zweite Bürgermeisterin Marie-Luise Raffalt erklärt ihr Einvernehmen mit der Festsetzung der Entschädigung.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen