Sachvortrag:
Zum Vergleich erläutert der Bürgermeister, dass die Bürgermeisterentschädigung in der 1. Konstituierenden Sitzung am 06.05.2008 für den zweiten Bürgermeister auf 120,00 € festgesetzt wurde.
Die zuletzt ausbezahlte Entschädigung betrug 235,97 €
Beschluss:
- Die monatliche Entschädigung für den zweiten Bürgermeister wird auf 240,00 € festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter 2. fallen.
- Die Vertreterentschädigung für den Fall der tatsächlichen Vertretung des ersten Bürgermeister je Kalendertag (mit Ausnahme der Samstage, Sonn- und Feiertage) wird ab dem dritten Vertretungstag
- bis zu einem Vertretungszeitraum von einem Monat auf 40,00 €/Tag
- ab einem Vertretungszeitraum von mehr als einem Monat auf 80,00 €/Tag
festgesetzt.
Die zweite Bürgermeisterin Marie-Luise Raffalt erklärt ihr Einvernehmen mit der Festsetzung der Entschädigung.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen