beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gartenstraße“, weicht aber in drei Punkten von den Vorgaben des BBPl ab. Es wurde ein Antrag auf isolierte Befreiung gestellt (weil das Vorhaben nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei wäre).

 

Die Abweichungen sind:

-          A - Festsetzungen 6.4 ...freistehende Garagen sind mit Satteldächern und mittigem First zu versehen...

-          A – Festsetzungen 6.5 Dachneigung bei Garagen 15 – 20°

-          A – Festsetzungen 6.5 Dacheindeckung kleinteilige Dachsteine etc. oder bei Nebengebäuden Blechdächer

 

Eine Bauanfrage mit identischer Planung wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 04.08.2009; TOP 2 behandelt und abgelehnt.


Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat sich bzgl. der Festsetzungen des BBPl Gartenstraße hinsichtlich der Gestaltung der Garagen zu befassen. Zusätzlich ist der Planungsverband (Planersteller) um eine Stellungnahme bzgl. der gewünschten Änderungen zu bitten.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen