Sachvortrag:
Das Einvernehmen zum Bauantrag wurde auf der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2014; TOP 4; versagt (Begründung vom 18.04.2014). Der Bauantrag wurde mit Begründung an das Bauordnungsamt weitergeleitet. Zwischenzeitlich hat der Bauherr weitere Stellplätze nachgewiesen. Mit Schreiben vom 24.03.2014 wird die Gemeinde Unterdießen vom Bauordnungsamt gebeten, erneut über das Einvernehmen zum Bauantrag zu entscheiden. Nach dem aktuellen Sachstand wird die Genehmigungsbehörde bei erneutem Versagen des Einvernehmens der Gemeinde dieses ersetzen.
Beschluss:
Zum Bauantrag BA 03/2014, von Frau Rita Stadler, zur Aufteilung des bestehenden Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten in 4 Wohneinheiten und Genehmigung eines bestehenden Nebengebäudes auf dem Grundstück 376/3 Gemarkung Unterdießen, Dorfäcker 7; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, als die Schaffung der erforderlichen Stellplätze bis 31.08.2014 nachzuweisen ist.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen