Sitzung: 03.06.2014 2014/GUd/GR/002
beschlossen
Sachvortrag:
Bürgermeister Enthofer ist als Anordnungsbefugter bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 2 GO nicht stimmberechtigt. Zweite Bürgermeisterin Raffalt übernimmt die Leitung der Sitzung. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Barbara Ritzl trägt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013 vom 14.04.2014 vor. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung ergab keine wesentlichen Beanstandun-gen.
Beschluss:
Feststellung des Jahresergebnisses
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 1.934.569,60 €
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 2.208.095,60 €
Summe Solleinnahmen 4.142.665,20 €
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00 €
Summe bereinigte Solleinnahmen 4.142.665,20 €
Sollausgaben Verwaltungshaushalt *) 1.934.569,60 €
Sollausgaben
Vermögenshaushalt **) 2.208.095,60
€
Summe Sollausgaben 4.142.665,20 €
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 € 0,00 €
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 € 0,00 €
- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 €
Summe bereinigte Sollausgaben 4.142.665,20 €
Fehlbetrag/Überschuss 0,00 €
In den Sollausgaben sind
enthalten
*) Zuführung zum Vermögenshaushalt €
**) Zuführung zur
Allgemeinen Rücklage 619.556,91 €
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Gemeinde Unterdießen für die Jahresrechnung 2013 Entlastung.
Abstimmungsergebnis: dafür: 5 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Enthaltungen 6 Stimmen