Sachvortrag:
Der Bauantrag
wurde nachträglich aufgenommen und zur GRS 03.07.2014 rechtlich ordnungsgemäß
nochmals im Gemeinderat behandelt. Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35
BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist
gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt
einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB).
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen