beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bauantrag wurde nachträglich aufgenommen und zur GRS 03.07.2014 rechtlich ordnungsgemäß nochmals im Gemeinderat behandelt. Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB).

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum BA 29/2014 von Karl Steger zum Neubau einer landwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 72 Gemarkung Asch, Dorfstr. 67; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt sofern die Privilegierung gegeben ist .


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen