beschlossen

Sachvortrag:

 

Der Antrag auf Vorbescheid (erste Verlängerung) wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 27.06.2014; AZ V-651-2012-2 genehmigt. Der Antrag auf Verlängerung der Genehmigung wurde fristgerecht gestellt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf Vorbescheid BV 03/2014 zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 449/4 Gemarkung Unterdießen von Herrn Jörg und Frau Gabi Bartsch, Verlängerung der Genehmigung 27.06.2012 mit AZ V-651-2012-2 wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen