Sitzung: 24.06.2014 2014/GUd/GR/003
beschlossen
Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen