Sitzung: 24.06.2014 2014/GUd/GR/003
beschlossen
Sachvortrag:
Bürgermeister Enthofer ist als Anordnungsbefugter bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 2 GO nicht stimmberechtigt. Zweite Bürgermeisterin Raffalt übernimmt die Leitung der Sitzung. Der Tagesordnungspunkt ist nochmals zu beschließen, da bei der Beschlussfassung keine Enthaltungen möglich sind (siehe 2. GRS vom 03.06.2014).
Beschluss:
Feststellung des Jahresergebnisses
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 1.934.569,60 €
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 2.208.095,60 €
Summe Solleinnahmen 4.142.665,20 €
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00 €
Summe bereinigte Solleinnahmen 4.142.665,20 €
Sollausgaben Verwaltungshaushalt *) 1.934.569,60 €
Sollausgaben
Vermögenshaushalt **) 2.208.095,60
€
Summe Sollausgaben 4.142.665,20 €
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 € 0,00 €
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 € 0,00 €
- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 €
Summe bereinigte Sollausgaben 4.142.665,20 €
Fehlbetrag/Überschuss 0,00 €
In den Sollausgaben sind
enthalten
*) Zuführung zum Vermögenshaushalt €
**) Zuführung zur
Allgemeinen Rücklage 619.556,91 €
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Gemeinde Unterdießen für die Jahresrechnung 2013 Entlastung.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen