Sitzung: 24.06.2014 2014/GUd/GR/003
beschlossen
Sachvortrag:
Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2014 auf dem Grundstück 907/7 und 907/1 Gemarkung Unterdießen eine Ortseinsicht durchgeführt und schlägt folgendes vor:
Das gemeindliche
Einvernehmen ist nach § 36 BauGB zu erteilen, auf eine dingliche Sicherung soll
verzichtet werden.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Tanja und Ronny Rudolph, Neubau eines Einfamilienhauses, auf dem Grundstück FlNr. 907/7; Gkg Unterdießen, wird nach § 36 BauGB erteilt. Auf eine dingliche Sicherung wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen