beschlossen

Sachvortrag:

 

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2014 auf dem Grundstück 907/7 und 907/1 Gemarkung Unterdießen eine Ortseinsicht durchgeführt und schlägt folgendes vor:

Das gemeindliche Einvernehmen ist nach § 36 BauGB zu erteilen, auf eine dingliche Sicherung soll verzichtet werden.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Tanja und Ronny Rudolph, Neubau eines Einfamilienhauses, auf dem Grundstück FlNr. 907/7; Gkg Unterdießen, wird nach § 36 BauGB erteilt. Auf eine dingliche Sicherung wird verzichtet.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen