Sitzung: 17.07.2014 2014/GFu/GR/005
beschlossen
Sachvortrag:
Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung am
05.06.2014 behandelt, wird aber nochmals beschlossen, da er nachträglich aufgenommen
wurde und nicht alle Gemeinderatsmitglieder anwesend waren.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35
BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist
gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt
einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB).
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine
Einwände.
Beschluss:
Zum BA 29/2014 von Karl Steger zum Neubau
einer landwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr.
72 Gemarkung Asch, Dorfstr. 67; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt
sofern die Privilegierung gegeben ist .
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen