beschlossen

Beschluss:

 

In Weiterführung der 5. Sitzung vom 17.07.2014, TOP I.2 wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des gebilligten Vorentwurfes vom 17.07.2014 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB); außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen