beschlossen

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Das Vorhaben wurde vorab mit dem Landratsamt besprochen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen