beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 5. Sitzung vom 17.07.2014, TOP I.4 äußern sich die Gemeinderäte zur Regelung der Fassadengestaltung (Festsetzung A.4.2) und der Farbe der Dacheindeckung (Festsetzung A.4.1 „Farbgebung“).


 

Beschluss:

 

Demnach soll die Fassade verputzt oder mit Holzverschalung ausgeführt werden. Unzulässig sind verspiegelte Fassaden oder reflektierende Metallfassaden. PV Anlagen an Fassaden sind zulässig

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen

 

 

Für die Farbe der Dacheindeckung soll ein roter bis rotbrauner oder grauer bis schwarzer Farbton festgesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Asch „Reitgelände am Anger“ für den Bereich des Reitplatzes in Asch (Grundstück FlNr. 220 Gemarkung Asch) in der Fassung vom 17.07.2014 wird einschließlich folgender Änderungen gebilligt:

  • Festsetzung A.4.1 „Dächer, nur für WA, Farbgebung“:
  • Festsetzung A.4.2 „Fassaden“:

 

Der Plan erhält das Fassungsdatum 31.07.2014.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen