beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

In Weiterführung der 5. Sitzung vom 17.07.2014, TOP I.5 und der 8. Sitzung vom 31.07.2014, TOP I.4 wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des gebilligten Vorentwurfes vom 31.07.2014 (einschließlich der in der 8. Sitzung vom 31.07.2014, TOP I.4 beschlossenen Änderungen)

die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB); außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen