Beschluss:
In Weiterführung der 8. Sitzung vom 31.07.2014, TOP I.6 wird die Verwaltung beauftragt, den sachlichen Teil-Flächennutzungsplan zur Steuerung der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinden Fuchstal, Reichling und Vilgertshofen in der gebilligten Fassung vom 31.07.2014 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen