beschlossen

Ja: 12, Nein: 3

Sachvortrag:

 

Der Bürgerentscheid zum Bürgerbegehren steht (auch nach Auffassung der Rechtsaufsicht im LRA) der Auftragserteilung für ein Wirtschaftlichkeitsgutachten nicht entgegen, weil die Wirtschaftlichkeit im Entscheid als Voraussetzung für ein weiteres Tätigwerden genannt ist.

Das Ergebnis des Bürgerentscheides verpflichtet die Gemeinde zudem  zum Bau, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Auch aus dieser Verpflichtung heraus ist die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Weiterhin ist die Wirtschaftlichkeit kommunalrechtliche Voraussetzung für eine unternehmerische Betätigung der Gemeinde in diesem Bereich.

Grundlage der Auftragserteilung ist der Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Sing.


Beschluss:

 

Die Auftragsvergabe erfolgt an RSC GmbH, 92355 Velburg (Dr. Guttenberger) zum Preis von 5.890,50 incl. 19 % MwSt. Auftraggeber ist die Gemeinde Fuchstal (nicht GbR).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    3           Stimmen