Sachvortrag:
Das Vorhaben
liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche
für die Landwirtschaft ausgewiesen. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen
und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben soll wegen seiner besonderen
Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die
Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich
ausgeführt werden (§ 35 Abs. 1 Pkt. 4 BauGB).
Einem Antrag
auf Vorbescheid wurde in der Gemeinderatssitzung vom 01.09.2011; TOP 1.1; das
gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ein genehmigter Vorbescheid, AZ
V-998-2011-8; liegt vor.
Beschluss:
Zum BA 35/2014 der Firma Kutter GmbH und Co. KG, Antrag auf Abbaugenehmigung für den Trockenabbau von Kies mit Wiederverfüllung sowie für die Wiederverfüllung einer bestehenden Kiesgrube, auf dem Grundstück FlNr. 470; 471; 466 und 473 (Teilfläche), Gemarkung Leeder, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 2 Stimmen