beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 5. Sitzung vom 17.07.2014., TOP I.6 informiert der Bürgermeister darüber, dass für die Änderung des Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren angewandt werden kann, da es sich hier um eine Nachverdichtung handelt und die Grundfläche der Änderung weniger als 20.000 m² beträgt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB. Demnach kann von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.


Beschluss:

 

Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen