Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die Aktenvermerke vom 15.09.2014 von SG 21 über die verkehrsrechtliche Anordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, Versetzung Ortsschilder und Änderung Vorfahrtsregelung Huttler/Heckelmann in der Gemarkung Dornstetten.
Beschluss:
In der Gemarkung Dornstetten wird in der „St.-Gangwolf-Straße“ eine Streckenbegrenzung 30 km/h (Ortseingang West bis Einmündung Am Lech) eingerichtet. Begründung: unübersichtliche Kurve, keine Gehwege, Schulbushaltestelle
Die Verwaltung wird beauftragt Kosten für eine Verkehrsüberwachung einzuholen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen