beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Zur Erneuerung der Dacheindeckung des Nebengebäudes mit Anbringung einer Photovoltaikanlage auf der Süd-West-Seite auf dem Grundstück FlNr. 99 Gemarkung Asch, Ascher Bahnhofstr. 8; bedarf es der Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz. Das Gebäude selbst steht nicht in der Denkmalliste, nach Rücksprache mit dem LRA LL ist die Erlaubnis jedoch im Hinblick auf das Ensemble mit dem denkmalgeschützten Hauptgebäude notwendig. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege wurde die Genehmigung bereits in Aussicht gestellt.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen