Nachtrag: 20.10.2014

beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 12. Sitzung vom 09.10.2014 TOP I.2 ist aufgrund einer Abstimmung mit dem Landratsamt Landsberg am Lech und der Höheren Naturschutzbehörde im Vorfeld der Genehmigung die im Abwägungspapier vom 09.10.2014 unter II.1 Punkt 26 vorgenommene Abwägung der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – vom 06.10.2014 aus der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2014 erneut zu behandeln. Die erneute Abwägung der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – Höher Landesplanungsbehörde – vom 06.10.2014 sowie die notwendige Anpassung der Abwägungen und der Beschlüsse zu den Stellungnahmen des Landratsamtes Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde vom 17.09.2014 (Nr. 19 des Abwägungspapieres vom 09.10.2014) und des Regionalen Planungsverbandes Allgäu vom 02.10.2014 (Nr. 24 des Abwägungspapieres vom 09.10.2014) ist in der Anlage vom 23.10.2014 aufgeführt. In dieser Anlage sind ferner die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis aus der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2014 niedergeschrieben.


Beschluss:

 

Die in der Anlage vom 23.10.2014 beschlossenen redaktionellen Änderungen sollen eingearbeitet werden. Der redaktionell überarbeitete Plan erhält das Fassungsdatum 31.07.2014, redaktionell geändert am 09.10.2014 und 23.10.2014.

Die Anlage vom 23.10.2014 wird dem Beschlussbuch und der Niederschrift der 13. Sitzung vom 23.10.2014, TOP I.1 beigeheftet.

 

Die übrigen Abwägungen aus der 12. Sitzung vom 09.10.2014 TOP I.2 gemäß dem Abwägungspapier vom 09.10.2014 bleiben unverändert und behalten ihre Gültigkeit.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen