Nachtrag: 20.10.2014

beschlossen

Ja: 17, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Da aufgrund der erneuten Abwägung lediglich redaktionelle Änderungen notwendig wurden, ist keine erneute Auslegung und somit kein Billigungsbeschluss erforderlich. Es kann der Feststellungsbeschluss erneut gefasst werden.


Beschluss:

 

Die Beschlüsse der 144. Sitzung vom 23.01.2014 TOP I.1, der 12. Sitzung vom 09.10.2014 TOP I.2 und der 13. Sitzung vom 23.10.2014 TOP I.1 werden bestätigt.

Der sachliche Teilflächennutzungsplan zur Steuerung der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinden Fuchstal, Reichling und Vilgertshofen mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den Anhängen und Anlagen in der Fassung vom 31.07.2014 wird einschließlich der in der 12. Sitzung vom 09.10.2014 TOP I.2 und der in der 13. Sitzung vom 23.10.2014 TOP I.1 beschlossenen redaktionellen Änderungen verbindlich festgestellt. Der Plan erhält das Fassungsdatum 31.07.2014, redaktionell geändert am 09.10.2014 und 23.10.2014.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren gem. § 6 BauGB einzuleiten.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         17         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen