vertagt

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Familie Heß auf einem Teil ihres Grundstückes, bei dem es sich um ein bestehendes kartiertes Biotop handelt, ein Gartenhaus und ein kleines Brotbackhaus errichten möchte. Dieses wurde in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Seestall „Flößerweg“ einbezogen und der Erhalt und Fortbestand des Biotops festgesetzt und gesichert. Die Pflege dieses Biotopes stellt u.a. die Ausgleichsmaßnahme für dieses Baugebiet dar. Bauvorhaben im Bereich des Biotopes sind jedoch nicht zulässig, da diese Fläche keine Baufläche ist.

Um eine Genehmigungsfähigkeit herzustellen, muss der Bebauungsplan entsprechend geändert werden und der Teil des Grundstückes, der in den Bereich des Biotops fällt, in Bauland umgewandelt werden. Dafür muss ein entsprechender Ausgleich an anderer Stelle geschaffen werden, um den Verlust der Biotopfläche zu kompensieren.

 

Des Weiteren haben Lindner/Höfler mit dem Wohnhaus massiv die Baugrenze verlassen, Wohnhaus teilweise und die Garage steht im Grünstreifen in Richtung Lech. Herr Weininger Bernhard hat eine Bodenplatte für eine Garage ebenfalls in den Grünstreifen situiert. Ein Gewächshaus von Armin Hilbring ragt geringfügig in den Grünstreifen. Welche weiteren Bauten ebenfalls nicht dem Bebauungsplan entsprechen, ist nicht geprüft worden. Da sieht man mal, welchen Stein eine kleine Aktion zwischen Nachbarn ins Rollen bringen kann. Der Grünstreifen ist von Nebengebäuden, Garagen und sonstigen Bauten frei zu halten.

 

Der Bebauungsplan müsste wie folgt geändert werden um allen gerecht zu werden:

  • Biotopfläche im Bereich Grundstück Hess reduzieren.
  • Baufenster Höfler/Lindner vergrößern.
  • Grünstreifen in Richtung Lech um 6 m bzw. 10 m verschieben (dies ist wohl möglich, da alle drei Anlieger von e.on eine entsprechende Fläche erworben haben oder gerade dabei sind). Die drei Anlieger werden angeschrieben, ob Einverständnis bestehen würde.

Beschluss:

 

GRM Welz beantragt, um den jetzt doch sehr umfangreichen Änderungen Rechnung zu tragen, den TOP zu vertagen und vorab eine Ortseinsicht durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen