beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 5. Sitzung vom 17.07.2014 TOP I.3 kann für diese Flächennutzungsplanänderung das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden, da

·       die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

·       weder die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, begründet oder vorbereitet wird,

·       noch Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten bestehen.

Die Änderung der Darstellung von Sonderbaufläche (SO) zu Wohnbaufläche (W) findet nur in geringem Umfang statt. Es wird zudem keine neue Nutzung eingeführt, sondern die Darstellung der östlich der Straße vorhandene Nutzung nur weitergeführt.

 

Obwohl im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird, wurde in Teil B der Begründung eine Würdigung der Schutzgüter vorgenommen.


Beschluss:

 

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Fuchstal wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen