beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 8. Sitzung vom 31.07.2014 TOP I.5 kann für diese Bebauungsplanänderung das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden, da

·       die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

·       weder die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, begründet oder vorbereitet wird,

·       noch Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten bestehen.

Die Änderung der Art der Nutzung von Sondergebiet (SO) in Allgemeines Wohngebiet (WA) findet nur in geringem Umfang statt. Es wird zudem keine neue Nutzung eingeführt, sondern die der östlich der Straße vorhandene Nutzung nur weitergeführt.

 

Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.


Beschluss:

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Asch „Reitgelände Am Anger“ für den Bereich des Reitplatzes in Asch (Grundstücke FlNrn. 220 und 220/8 Gemarkung Asch) wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen