beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die seit 2005 geltenden Friedhofsgebühren.


Beschluss:

 

Die Friedhofsgebühren werden ab 01.01.2015 wie folgt geändert:

Gebührenart

 bisherige Gebühr

 neue Gebühr

 

Einzelgrab ohne Streifenfundament

     300,00 €

350,00 €

 

Familiengrab ohne Streifenfundament

     400,00 €

460,00€

 

Einzelgrab mit Streifenfundament

     550,00 €

630,00 €

 

Familiengrab mit Streifenfundament

    650,00 €

750,00 €

 

Kindergrab

   150,00 €

170,00 €

 

Urnengrab bzw. -nische

      200,00 €

230,00 €

 

 

 

 

 

Leichenhausgebühr

          80,00 €

100,00 €

 

 

 

 

 

Ausheben eines Grabes bis zu einer Tiefe von 1,80m

180,00 €

 

 

Ausheben eines Grabes bis zu einer Tiefe von 2,30m

200,00 €

 

 

Ausheben eines Grabes für Kinder bis zu 5 Jahren

90,00 €

 

 

Beisetzung von Aschenurnen

100,00 €

 

 

Beisetzung von Fehl- und Totgeburten

150,00 €

 

 

Träger pro Person

25,00 €

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgebühr bei Bestattung

       30,00 €

40,00 €

 

Verwaltungsgebühr bei Überführung

      20,00 €

25,00 €

 

Ausstellen, Umschreiben, oder Verlängern der Graburkunde

       15,00 €

20,00 €

 

Übertragung des Nutzungsrechts

       15,00 €

20,00 €

 

Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals

       20,00 €

30,00 €

 

Genehmigung zur früheren oder späteren Bestattung (BestV)

       20,00 €

30,00 €

 

Genehmigung zur Aufbahrung außerhalb der Leichenhäuser

       30,00 €

40,00 €

 

Schriftliche Auskünfte

      10,00 €

10,00 €

 

Zulassung der Bestattung von Auswärtigen

       50,00 €

50,00 €

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen