Sachvortrag:
Den Gemeinderäten liegt die derzeitige Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuer-Satzung) vor. Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit einer Änderung der Hundesteuer aufgrund des Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung.
Beschluss:
Satzung zur Änderung der
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes
erlässt die Gemeinde Unterdießen folgende Satzung:
§ 1
Änderung der
Satzung
(1) § 5 erhält folgende neue Fassung:
Die Steuer beträgt
für den
ersten Hund 60,00
€
für den
zweiten Hund 80,00
€
für jeden
weiteren Hund 80,00
€
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird,
sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die
die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen