beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Den Gemeinderäten liegt die derzeitige Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuer-Satzung) vor. Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit einer Änderung der Hundesteuer aufgrund des Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung.


Beschluss:

 

Satzung zur Änderung der

 

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

 

 

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Unterdießen folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung der Satzung

 

(1) § 5 erhält folgende neue Fassung:

 

Die Steuer beträgt

 

            für den ersten Hund                                                                        60,00 €

            für den zweiten Hund                                                                     80,00 €

            für jeden weiteren Hund                                                                80,00 €

 

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen