beschlossen

Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Für eine Teilfläche des Grundstückes FlNr. 3056 Gemarkung Kingholz (Grundstück der Bayerischen Staatsforsten), die sich im äußersten süd-westlichen Bereich des Gemeindegebiets und des Kingholzes befindet und die im wirksamen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Steuerung der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinden Fuchstal, Reichling und Vilgertshofen als Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen dargestellt ist, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:

 

im Norden                   Gemarkungsgrenze nach Markt Kaltental

 

im Westen                   Gemarkungsgrenze nach Markt Kaltental

 

im Süden                    Gemarkungsgrenze nach Markt Kaltental

 

im Osten                     Teilfläche des Grundstückes FlNr. 3056 Gemarkung Kingholz (Grundstück der Bayerischen Staatsforsten)

 

Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen werden als „Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Windkraft“ (SO) (§ 11 Abs. 2 BauNVO) festgesetzt.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Rahmenbedingungen für die Errichtung von vier Windenergieanlagen auf diesem Grundstück innerhalb des zusammenhängenden Waldgebietes festgelegt werden.

Die Lage des Plangebietes ist aus dem Kartenausschnitt zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        15     Stimmen

                                         dagegen:     1     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, München erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen