Beschluss:
Für eine Teilfläche des Grundstückes FlNr.
3056 Gemarkung Kingholz (Grundstück der Bayerischen Staatsforsten), die sich im äußersten süd-westlichen Bereich des
Gemeindegebiets und des Kingholzes befindet und die im wirksamen sachlichen
Teilflächennutzungsplan zur Steuerung der Windkraft auf dem Gebiet der
Gemeinden Fuchstal, Reichling und Vilgertshofen als Konzentrationsfläche für
Windkraftanlagen dargestellt ist, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
im Norden Gemarkungsgrenze
nach Markt Kaltental
im Westen Gemarkungsgrenze nach Markt
Kaltental
im Süden Gemarkungsgrenze nach Markt
Kaltental
im Osten Teilfläche des Grundstückes
FlNr. 3056 Gemarkung Kingholz (Grundstück der Bayerischen Staatsforsten)
Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen werden als „Sonstiges
Sondergebiet mit Zweckbestimmung Windkraft“ (SO) (§ 11 Abs. 2 BauNVO)
festgesetzt.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes
sollen die Rahmenbedingungen für die Errichtung von vier Windenergieanlagen auf
diesem Grundstück innerhalb des zusammenhängenden Waldgebietes festgelegt
werden.
Die
Lage des Plangebietes ist aus dem Kartenausschnitt zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, München erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen