beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Aufgrund der Bildung eines Ausschusses für Energie und Umweltthemen ist die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen.


Beschluss:

 

Die Gemeinde  Fuchstal erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

 

 

1.    Änderungssatzung der

Geschäftsordnung für den  Gemeinderat der Gemeinde Fuchstal

 

 

§ 1

Änderung der Geschäftsordnung

 

§ 8 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Fuchstal erhält folgende Fassung:

 

§ 8

Vorberatende Ausschüsse

 

(1) 1Vorberatende Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen übertragenen Gegenstände für die Beratung in der Vollversammlung des Gemeinderats vorzubereiten und einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. 2Berührt eine Angelegenheit das Arbeitsgebiet mehrerer vorberatender Ausschüsse, können diese zu gemeinsamen Sitzungen zusammentreten.

 

(2) Es werden folgende vorberatende Ausschüsse mit nachstehendem Aufgabenbereich gebildet:

 

1.        Finanzausschuss:

Angelegenheiten des Finanz- und Steuerwesens, insbesondere  Vorbereitung der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Anlagen und Bestandteilen

 

2. Grundstücks- und Bauausschuss:

 

Grundstücksangelegenheiten der Gemeinde, Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens, des Straßen-, Brücken-, Wasserleitungs- und Kanalbaus, der Bauleit- und Ortsplanung, der Beschaffung von Baugelände, ferner Baugenehmigungen, Straßengrundabtretungen, Herstellungs-, Ausbau- und Erschließungsbeiträge.

 

3. Energie- und Umweltausschuss:

 

Angelegenheiten mit Auswirkungen auf Energie- und Umweltfragen der Gemeinde welche einer Vorbehandlung im Ausschuss bedürfen und nicht in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Ausschusses fallen. Die Besetzung dieses Ausschusses erfolgt abweichend von den Regelungen des § 7 Absatz 1 in Abstimmung und auf ausdrücklichen Wunsch aller im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

1Diese Satzung tritt am 01.01.2015. in Kraft.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen