Sachvortrag:
Aufgrund der Bildung eines Ausschusses für Energie und Umweltthemen ist die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen.
Beschluss:
Die Gemeinde Fuchstal erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:
1. Änderungssatzung der
Geschäftsordnung
für den Gemeinderat der Gemeinde
Fuchstal
§ 1
Änderung der
Geschäftsordnung
§ 8 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Fuchstal erhält folgende Fassung:
§ 8
Vorberatende
Ausschüsse
(1) 1Vorberatende Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen
übertragenen Gegenstände für die Beratung in der Vollversammlung des
Gemeinderats vorzubereiten und einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. 2Berührt
eine Angelegenheit das Arbeitsgebiet mehrerer vorberatender Ausschüsse, können
diese zu gemeinsamen Sitzungen zusammentreten.
(2) Es werden folgende vorberatende Ausschüsse mit nachstehendem
Aufgabenbereich gebildet:
1.
Finanzausschuss:
Angelegenheiten des Finanz- und Steuerwesens, insbesondere Vorbereitung der Haushaltssatzung und der
Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Anlagen und Bestandteilen
2. Grundstücks- und Bauausschuss:
Grundstücksangelegenheiten
der Gemeinde, Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens, des
Straßen-, Brücken-, Wasserleitungs- und Kanalbaus, der Bauleit- und
Ortsplanung, der Beschaffung von Baugelände, ferner Baugenehmigungen,
Straßengrundabtretungen, Herstellungs-, Ausbau- und Erschließungsbeiträge.
3. Energie- und
Umweltausschuss:
Angelegenheiten mit
Auswirkungen auf Energie- und Umweltfragen der Gemeinde welche einer
Vorbehandlung im Ausschuss bedürfen und nicht in den Zuständigkeitsbereich
eines anderen Ausschusses fallen. Die Besetzung dieses Ausschusses erfolgt
abweichend von den Regelungen des § 7 Absatz 1 in Abstimmung und auf
ausdrücklichen Wunsch aller im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen.
§ 2
Inkrafttreten
1Diese Satzung tritt am 01.01.2015.
in Kraft.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen