beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Hohenwarter Weg

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße Hohenwarter Weg“ (FlNr. 474/1 Gemarkung Leeder) ist im Bebauungsplan „Sondergebiet Biogas-Gemeinschaftsanlage“, Az.: 610-041/2-28 als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Gemeindeverbindungsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

 

 

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Nähe Hohenwart

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Nähe Hohenwart (FlNr. 560/7 Gemarkung Seestall) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Gemeindeverbindungsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

 

 

 

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Am Lechblick

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Am Lechblick (FlNr. 566/14 Gemarkung Seestall) ist  als  öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Gemeindeverbindungsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

 


Beschluss:

 

Die Straße „Hohenwarter Weg“ bestehend aus der FlNr. 474/1 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:            FlNr. 463/1 Gemarkung Leeder (Straße „Hohenwarter Weg“)

Endpunkt:                   FlNr. 1290/0 Gemarkung Leeder (Weg „Schmiedwasenweg“)

Länge:                         0,174 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             keine

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Beschluss:

 

Die Straße „Nähe Hohenwart“ bestehend aus der FlNr. 560/7 Gemarkung Seestall wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:            FlNr. 566/0 Gemarkung Seestall (Bundesstraße „B 17“)

Endpunkt:                   FlNr. 620/2  Gemarkung Seestall (Kreisstraße „LL 6“)

Länge:                         0,493 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Beschluss:

 

Die Straße „Am Lechblick“ bestehend aus der FlNr. 566/14 Gemarkung Seestall wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:            FlNr. 620/2  Gemarkung Seestall (Kreisstraße „LL 6“)

Endpunkt:                   FlNr. 655/2 Gemarkung Seestall

Länge:                         0,594 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen