Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Hohenwarter Weg
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Hohenwarter Weg“ (FlNr. 474/1 Gemarkung Leeder) ist im Bebauungsplan „Sondergebiet Biogas-Gemeinschaftsanlage“, Az.: 610-041/2-28 als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Gemeindeverbindungsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Nähe Hohenwart
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Nähe Hohenwart“ (FlNr. 560/7 Gemarkung Seestall) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Gemeindeverbindungsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Am Lechblick
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Am Lechblick“ (FlNr. 566/14 Gemarkung Seestall) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Gemeindeverbindungsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Die Straße „Hohenwarter Weg“ bestehend aus der FlNr. 474/1 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 463/1 Gemarkung Leeder (Straße „Hohenwarter Weg“)
Endpunkt: FlNr. 1290/0 Gemarkung Leeder (Weg „Schmiedwasenweg“)
Länge: 0,174 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Beschluss:
Die Straße „Nähe Hohenwart“ bestehend aus der FlNr. 560/7 Gemarkung Seestall wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 566/0 Gemarkung Seestall (Bundesstraße „B 17“)
Endpunkt: FlNr. 620/2 Gemarkung Seestall (Kreisstraße „LL 6“)
Länge: 0,493 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Beschluss:
Die Straße „Am Lechblick“ bestehend aus der FlNr. 566/14 Gemarkung Seestall wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 620/2 Gemarkung Seestall (Kreisstraße „LL 6“)
Endpunkt: FlNr. 655/2 Gemarkung Seestall
Länge: 0,594 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge – Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen