Sachvortrag:
Aufgrund der Bildung eines Ausschusses für Energie und Umweltthemen ist die Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes entsprechend anzupassen.
Zusätzlich zu den im Beschluss vom 04.12.2014 gefassten Mitgliedern ist noch aufzunehmen:
Mitglied Engel Matthias
Stellvertreter Epple Andreas
Als Stellvertreter für Tasler Petra wird benannt: Metzger Hartwig
Beschluss:
Folgende Mitglieder werden noch bestimmt:
Mitglied Stellvertreter
Tasler Petra Metzger Hartwig
Engel Matthias Epple Andreas
Die Gemeinde Fuchstal erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:
1. Änderungssatzung der
Satzung
zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
§ 1
Änderung der
Geschäftsordnung
§ 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erhält folgende Fassung:
§ 2
Ausschüsse
(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
a) den
Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und fünf
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
b) den
Grundstücks- und Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und fünf
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
c) den Energie und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
d) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus fünf (drei bis sieben) ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.
(2) 1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a-b genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister, den Vorsitz im Energie- und Umweltausschuss führt der zweite Bürgermeister. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.
(3) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig.
(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.
§ 2
Inkrafttreten
1Diese Satzung tritt am 01.01.2015.
in Kraft.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen