beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Aufgrund der Bildung eines Ausschusses für Energie und Umweltthemen ist die Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes entsprechend anzupassen.

Zusätzlich zu den im Beschluss vom 04.12.2014 gefassten Mitgliedern ist noch aufzunehmen:

Mitglied          Engel Matthias

Stellvertreter   Epple Andreas

Als Stellvertreter für Tasler Petra wird benannt: Metzger Hartwig


Beschluss:

 

Folgende Mitglieder werden noch bestimmt:

Mitglied                      Stellvertreter

Tasler Petra                 Metzger Hartwig

Engel Matthias            Epple Andreas

 

 

Die Gemeinde Fuchstal erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

 

 

1.    Änderungssatzung der

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

 

§ 1

Änderung der Geschäftsordnung

 

§ 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erhält folgende Fassung:

 

§ 2

Ausschüsse

 

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

 

a)    den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und fünf
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

b)    den Grundstücks- und Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und fünf
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

c)    den Energie und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

d)   den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus fünf (drei bis sieben) ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

 

(2) 1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a-b genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister, den Vorsitz im Energie- und Umweltausschuss führt der zweite Bürgermeister. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

 

(3) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig.

 

(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

1Diese Satzung tritt am 01.01.2015. in Kraft.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen