beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

Hinweis:Der BA ist wegen fehlender Planunterlagen unter Umständen nicht vollständig. Die vorliegende Beschreibung der Bauten ist ggfl. nicht ausreichend


Beschluss:

 

Zum BA 51/2014 von der LuF Meichelböck GbR, Errichtung eines Reitplatzes sowie Nutzungsänderung zweier genehmigungsfreier landwirtschaftlicher Betriebsgebäude auf den Grundstücken FlNr. 319; 348 und 349 Gemarkung Seestall, Kalkbrennerweg 10; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt erteilt, dass das Amt für Landwirtschaft und Forsten die Privilegierung des Betriebes  feststellt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen