abgelehnt

Ja: 0, Nein: 13

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben „Nutzungsänderung“ unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Das Vorhaben wurde vorab mit dem Landratsamt besprochen und eine Genehmigung in Aussicht gestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 

Das Vorhaben „Neubau einer Garage“ unterliegt dem § 35 BauGB, Bauen im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche dargestellt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist der Bau der Garage nicht genehmigungsfähig.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    13         Stimmen (der Antrag ist somit abgelehnt)