Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Mitterfeldweg, Seestall, von Herrn Michael Rotschädl. Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei.
Es weicht jedoch in folgenden Punkten vom Bebauungsplan Mitterfeldweg ab:
A-Festsetzungen
5.2 Carport liegt teilweise (19,32 m²) außerhalb des Baufensters und wird somit auch zur Grenzbebauung
6.3.2 Es sind nur Satteldächer zulässig, außer bei untergeordneten Vorbauten, Vorsprüngen und Erkern, hier sind auch angelehnte Pultdächer zulässig. Carport soll ein Pultdach erhalten.
6.6.1 in Verbindung mit Planzeichnung
Es sind Dachneigungen von 35-43 ° zulässig, Garagen (Carports) sind bezüglich Dachneigung an das Wohngebäude anzupassen. Geplante Dachneigung beträgt 14°, Dachneigung Hauptgebäude Bestand beträgt 43°.
Die Unterschrift des Nachbarn FlNr. 129/9; von Grenzbebauung betroffen, liegt vor.
Beschluss:
Zum Antrag auf isolierte Befreiung, BA 52/2014, von Herrn Michael Rotschädl, zum Anbau eines Carports mit Verlängerung der Eingangsüberdachung, auf dem Grundstück FlNr. 129/10; Gkg. Seestall, Mitterfeldweg 10; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen