beschlossen

Ja: 8, Nein: 5

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 15. Sitzung vom 20.11.2014, TOP I.2 wurde am 29.11.2014 eine Ortseinsicht durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass mehrere Widersprüche zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestehen. Um den Bebauungsplan vollziehbar zu machen, müsste dieser geändert werden. Der Bürgermeister informiert über die Anschreiben an die Grundstückseigentümer und die daraufhin eingegangenen Rückmeldungen sowie über die Bereitschaft der Familie Weininger, wenn nötig die gesamten Kosten für eine Änderung des Bebauungsplanes zu übernehmen.

Zudem möchte die Familie Heß auf einem Teil ihres Grundstückes, bei dem es sich um ein bestehendes kartiertes Biotop handelt, ein Gartenhaus und ein kleines Brotbackhaus errichten. Dafür ist ebenfalls eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich.


Beschluss:

 

Der mit öffentlicher Bekanntmachung am 28.07.2006 in Kraft getretene Bebauungsplan Seestall „Flößerweg“ in der Fassung vom 20.07.2006 mit Begründung und Umweltbericht vom 01.06.2006 in der 1. Änderungsfassung vom 21.02.2008 (in Kraft getreten am 25.07.2008) wird geändert.

 

Der erste Änderungsbereich umfasst die westliche Teilfläche von ca. 250 m² des Grundstückes FlNr. 75/13 Gemarkung Seestall im nördlichen Bereich des kartierten Biotopes und ist wie folgt umgrenzt:

 

im Norden:                 Teilfläche FlNr. 65/2 Gemarkung Seestall („Ortsstraße“)

 

im Westen:                  Grundstück FlNr. 75 Gemarkung Seestall (Biotopfläche)

 

im Osten:                    Teilfläche des Grundstückes FlNr. 75/13 und Grundstück FlNr. 75/1 jeweils Gemarkung Seestall

 

im Süden:                   Grundstück FlNr. 75/1 Gemarkung Seestall.

 

Der zweite Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Flößerweg 15, 17, 32 und 32a mit den FlNrn. 75/10, 77/1, 77/4, 78/1, 78/4 und einen 7 m bzw. 10 m breiten Streifen Richtung Lech südlich entlang der Grundstücke Flößerweg 15, 17, 32 und 32a, Teilflächen der Grundstücke mit der FlNrn. 77 und 78 jeweils Gemarkung Seestall und ist wie folgt umgrenzt:

 

im Norden:                 Grundstück FlNr. 77/3 und Teilfläche FlNr. 75/7 („Flößerweg“) jeweils Gemarkung Seestall

 

im Westen:                  Grundstücke FlNr. 77/6 (öffentliche Grünfläche) und Teilfläche FlNrn. 77 sowie 77/10 („Flößerweg“) jeweils Gemarkung Seestall

 

im Osten:                    Grundstücke FlNrn. 77/10 („Flößerweg“), 76/4 und Teilfläche des Grundstückes FlNr. 77 jeweils Gemarkung Seestall

 

im Süden:                   Teilflächen der Grundstücke FlNrn. 77 und 78 jeweils Gemarkung Seestall

 

Die Änderung umfasst:

  • die Vergrößerung des Geltungsbereiches um das Grundstück FlNr. 77/14 sowie einen 10 m breiten Streifen Richtung Lech entlang der Grundstücke Flößerweg 15 und 17, Teilfläche aus den Grundstücken mit den FlNrn. 77 und 78 jeweils Gemarkung Seestall
  • die Verschmälerung des Grünstreifens auf 4 m und Verschiebung des Grünstreifens in Richtung Lech an die südliche Grenze des Grundstückes FlNr. 77/14 sowie an die südliche Grenze des 10 m breiten Streifens auf den Grundstücken FlNrn. 77 und 78 jeweils Gemarkung Seestall in Richtung Lech südlich entlang der Grundstücke Flößerweg 15 und 17
  • die Vergrößerung des Baufensters auf dem Grundstück mit der FlNr. 77/1 Gemarkung Seestall
  • Verlegung des Fuß- und Wirtschaftsweges in Richtung Süden
  • die Umwandlung der westlichen Teilfläche von ca. 250 m² des Grundstückes FlNr. 75/13 Gemarkung Seestall von bisher „Biotopfläche“ und auf einem schmalen Streifen im Westen von Fläche als „Fuß- und Wirtschaftsweg“ in Baufläche (WA, nicht überbaubare Grundstücksfläche).

 

Durch diese Änderungen soll der Bebauungsplan vollziehbar gemacht werden sowie Bauvorhaben in einem kleinen Teilbereich des bisher kartierten Biotops ermöglicht werden.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         7           Stimmen

                                             dagegen:    6           Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, 80335 München erteilt. Die dadurch entstehenden Kosten sowie die der Gemeinde entstehenden Verwaltungskosten, die auf private Dritte hätten übertragen werden können, sind von den Familien Hilbring, Weininger, Höfler, Lindner und Heß zu tragen. Sollte es nötig sein, hat sich die Familie Weininger bereit erklärt, auch höhere Kosten zu übernehmen. Entsprechende Verträge mit den genannten Familien sind abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         8           Stimmen

                                             dagegen:    5           Stimmen