Sachvortrag:
In Weiterführung der 16. Sitzung vom 04.12.2014 TOP I.7 liegt nun der Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 12.01.2015 vor. Ergänzend zum Beschluss vom 04.12.2014 wurde aufgrund einer Prüfungsfeststellung der Rechnungsprüfung der § 5 „Bestattungsgebühren“ dahingehend geändert, dass nur der Betrag, der von dem beauftragten Dienstleister der Gemeinde in Rechnung gestellt wird, erhoben wird. Weiterhin wurde die Verwaltungsgebühr für Bestattungen (§ 7 Nr. 1a) nochmals um 10 € erhöht sowie in § 7 die bisherige Nummer 6 ersatzlos gestrichen, da es keinen Zwang zur Benutzung des Leichenhauses gibt.
Beschluss:
Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Art. 20 des Kostengesetzes (KG) erlässt die Gemeinde Fuchstal folgende Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung):
Satzung zur 2. Änderung der
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme
der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Fuchstal
(Friedhofsgebührensatzung)
§ 1
Änderung der Satzung
(1) In § 4 erhalten die Buchstaben a) bis f) folgende neue Fassung:
a) Einzelgrabstätte ohne Streifenfundament 350,00 €
b) Familiengrabstätte ohne Streifenfundament 460,00 €
c) Einzelgrabstätte mit Streifenfundament 630,00 €
d) Familiengrabstätte mit Streifenfundament 750,00 €
e) Kindergrabstätte 170,00 €
f) Urnengrabstätte bzw. Urnennische 230,00 €
(2) § 5 erhält folgende neue Fassung:
Als Gebühr für die Grabherstellung je Grabstelle (Ausheben und Schließen des Grabes, Versenken des Sarges, Säuberung der Grabumgebung sowie Abtransport des überschüssigen Aushubmaterials in eine Deponiestelle) wird der Betrag erhoben, der von dem dafür beauftragten Dienstleister der Gemeinde in Rechnung gestellt wird.
(3) In § 6 erhält der Buchstabe a) folgende neue Fassung:
a) bei Bestattung (Sarg und Urne) 100,00 €
(4) In § 7 erhalten die Nummern 1 bis 5 folgende neue Fassung:
1. Allgemeine Verwaltungsgebühren
a) für die Bearbeitung des Bestattungsauftrages 50,00 €
b) bei Überführungen nach auswärts 25,00 €
2. Ausstellen, Umschreiben und Verlängern einer Graburkunde
für die Nutzungsberechtigung 20,00 €
3. Übertragung des Grabnutzungsrechts auf eine andere Person
und Umschreibung der Grabkartei 20,00 €
4. Genehmigung zur Errichtung oder Änderung eines
Grabmales,
einer Einfriedung und sonstiger baulicher Anlagen 30,00 €
5. Genehmigung zur früheren oder späteren Bestattung
nach
§§ 9 u. 10 Bestattungsverordnung (BestV)
30,00 €
Die bisherige Nummer 6 wird ersatzlos gestrichen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen