Sitzung: 15.01.2015 2015/GFu/GR/018
zur Kenntnis genommen
17. Sitzung vom 18.12.2014
TOP 1 |
Grundstücksangelegenheit;
Bevollmächtigung des Bürgermeisters für grundstücksbezogene Rechtsgeschäfte
(Befreiung von § 181 BGB) |
zugestimmt
Der jeweilige
Bürgermeister der Gemeinde Fuchstal wird bei grundstücksbezogenen
Rechtsgeschäften von den Beschränkungen des § 181 BGB insoweit befreit, dass er
für die Gemeinde Fuchstal und gleichzeitig als Vertreter eines Dritten handeln
kann. Diese Befreiung wird vorsorglich auch auf bereits beurkundete
Rechtsgeschäfte erklärt.
Er wird darüber hinaus
ermächtigt, bei der Erteilung von Vollmachten zur Vertretung der Gemeinde
Fuchstal bei grundstücksbezogenen Rechtsgeschäften die Bevollmächtigten von den
Beschränkungen des § 181 BGB insoweit zu befreien, dass die Bevollmächtigten
für die Gemeinde Fuchstal und gleichzeitig als Vertreter eines Dritten handeln
können.
TOP 2 |
Vertrag und
Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zwischen der LEW und
der Gemeinde Fuchstal zur Aufstellung einer 20-kV-Station (Kompaktstation)
auf dem Grundstück Postweg 1 (Bauhof) |
zugestimmt
Dem Vertrag und
Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zwischen der Gemeinde
Fuchstal und der LEW Verteilnetz GmbH, Buchloe zur Aufstellung einer 20 kV
Station Nr. 683 A 1 (Kompaktstation) auf dem Grundstück FlNr. 96 Gemarkung Leeder,
vom 03.12.2014 wird zugestimmt.