zur Kenntnis genommen

17. Sitzung vom 18.12.2014

TOP 1

Grundstücksangelegenheit; Bevollmächtigung des Bürgermeisters für grundstücksbezogene Rechtsgeschäfte (Befreiung von § 181 BGB)
Vorlage: GFu/2014/3505

zugestimmt

Der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde Fuchstal wird bei grundstücksbezogenen Rechtsgeschäften von den Beschränkungen des § 181 BGB insoweit befreit, dass er für die Gemeinde Fuchstal und gleichzeitig als Vertreter eines Dritten handeln kann. Diese Befreiung wird vorsorglich auch auf bereits beurkundete Rechtsgeschäfte erklärt.

Er wird darüber hinaus ermächtigt, bei der Erteilung von Vollmachten zur Vertretung der Gemeinde Fuchstal bei grundstücksbezogenen Rechtsgeschäften die Bevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB insoweit zu befreien, dass die Bevollmächtigten für die Gemeinde Fuchstal und gleichzeitig als Vertreter eines Dritten handeln können.

 

 

TOP 2

Vertrag und Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zwischen der LEW und der Gemeinde Fuchstal zur Aufstellung einer 20-kV-Station (Kompaktstation) auf dem Grundstück Postweg 1 (Bauhof)
Vorlage: GFu/2014/3510

zugestimmt

Dem Vertrag und Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zwischen der Gemeinde Fuchstal und der LEW Verteilnetz GmbH, Buchloe zur Aufstellung einer 20 kV Station Nr. 683 A 1 (Kompaktstation) auf dem Grundstück FlNr. 96 Gemarkung Leeder, vom 03.12.2014 wird zugestimmt.