Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über eine formlose Anfrage zu Abweichungen vom Bebauungsplan „Asch Stockstraße“ von Christiane Krischan und Jochen Maas.
Es geht um die Bebauung der FlNr.204/20 Gemarkung Asch, Sonnenfeld 4.
Speziell geht es um ein kombiniertes Garagen-, Werkstattgebäude an der Grundstücksgrenze. Die Werkstatt soll beheizbar sein. Dadurch wird dieses Gebäude nicht als Nebengebäude gesehen und ist abstandsflächenrelevant. Es ist also einen Abstandsflächenübernahme durch die Nachbarn (FlNr. 204/21 Gemarkung Asch; Rock, Manfred) notwendig.
Anhand der vorliegenden Unterlagen wurden weiterhin folgende Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt:
- Länge der Grenzbebauung durch kombiniertes Garagen-, Werkstattgebäude ca. 11,85 m. Laut Bebauungsplan sind nur 7,5 m zulässig.
- Dachform Gargen-, Werkstattgebäude (durch Beheizbarkeit Hauptgebäude) Satteldach mit First außermittig. Im Bebauungsplan ist mittiger First vorgeschrieben.
- Durch die Beheizbarkeit und somit die Einstufung als Hauptgebäude verlässt das Gesamte Garagen-, Werkstattgebäude das Baufenster.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, wenn die Abstandsflächenübernahmeerklärung vorgelegt werden kann.
Beschluss:
Zur formlosen Anfrage von Christiane Krischan und Jochen Maas, die Abweichungen zum Bebauungsplan „Stockstraße“, auf dem Grundstück FlNr. 204/20 Gemarkung Asch, Sonnenfeld 4; betreffend, wird das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB in Aussicht gestellt, wenn von der Bauherrschaft die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung vorgelegt werden kann.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen