Nachtrag: 09.01.2015

beschlossen

Ja: 12, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über eine formlose Anfrage zu Abweichungen vom Bebauungsplan „Asch Stockstraße“ von Christiane Krischan und Jochen Maas.

Es geht um die Bebauung der FlNr.204/20 Gemarkung Asch, Sonnenfeld 4.

 

Speziell geht es um ein kombiniertes Garagen-, Werkstattgebäude an der Grundstücksgrenze. Die Werkstatt soll beheizbar sein. Dadurch wird dieses Gebäude nicht als Nebengebäude gesehen und ist abstandsflächenrelevant. Es ist also einen Abstandsflächenübernahme durch die Nachbarn (FlNr. 204/21 Gemarkung Asch; Rock, Manfred) notwendig.

 

Anhand der vorliegenden Unterlagen wurden weiterhin folgende Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt:

 

-          Länge der Grenzbebauung durch kombiniertes Garagen-, Werkstattgebäude ca. 11,85 m. Laut Bebauungsplan sind nur 7,5 m zulässig.

-          Dachform Gargen-, Werkstattgebäude (durch Beheizbarkeit Hauptgebäude) Satteldach mit First außermittig. Im Bebauungsplan ist mittiger First vorgeschrieben.

-          Durch die Beheizbarkeit und somit die Einstufung als Hauptgebäude verlässt das Gesamte Garagen-, Werkstattgebäude das Baufenster.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, wenn die Abstandsflächenübernahmeerklärung vorgelegt werden kann.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen