abgelehnt

Ja: 0, Nein: 13

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über eine formlose Anfrage der MUC Hausbau GmbH, Hartmut Beierling, zu Abweichungen vom Bebauungsplan „Ortskern Leeder, Oberdorf Ost 1“. Es geht um die Bebauung der Flurnummer 177 Gemarkung Leeder, Hauptstraße 65.

 

Anhand der vorliegenden Unterlagen wurden folgende Abweichungen festgestellt:

  1. Nichteinhaltung der roten Baulinie, laut Planindex als „Baulinie zwingend einzuhalten“ bezeichnet. Diese Linie schreibt eine Grenzbebauung mit 1 m Abstand zur nördlichen Grenze vor. Dieser Abstand soll auf bis zu 3 m vergrößert werden.

  2. Im Bebauungsplan ist Haustyp A vorgeschieben.

- zwei Vollgeschosse zwingend, zusätzlich Dachgeschoss (welches kein Vollgeschoss sein

  darf)

- Wandhöhe maximal 6,30 m

- Dachneigung 40-46 °

 

Die Anfrage ist, ob auch Haustyp C gebaut werden darf.

- 2 Vollgeschosse zwingend

- Wandhöhe maximal 5,55 m

- Dachneigung 18-29 °

 

Punkt 1, Verschiebung der roten Baulinie, stellt aus Sicht der Verwaltung einen Eingriff in die Grundzüge der Planung dar. Die enge Bebauung, die man an mehreren Stellen im Ortsbereich finden kann, wird als ortsbildprägend eingestuft.

 

Zu Punk 2, Bebauung mit Haustyp C, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Einwände, es gibt im näheren Umfeld mehrere Häuser mit ähnlich flacher Dachneigung.

Das direkte Nachbarhaus, Hauptstraße 63; hat eine Wandhöhe von ca. 6,50 m und eine Dachneigung von ca. 39 °.


Beschluss:

 

Zur formlosen Anfrage der MUC Hausbau GmbH, Hartmut Beierling, die Abweichungen zum Bebauungsplan „Ortskern Leeder, Oberdorf Ost 1“, auf dem Grundstück FlNr. 177; Gemarkung Leeder, Hauptstraße 65; betreffend, wird das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB in Aussicht gestellt.

 

zu Punkt 1, Verlassen der Baulinie

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         1           Stimmen

                                             dagegen:    12         Stimmen (der Antrag ist somit abgelehnt)

 

zu Punkt 2, Haustyp C statt Haustyp A


Abstimmungsergebnis:         dafür:         3           Stimmen

                                             dagegen:    10         Stimmen (der Antrag ist somit abgelehnt)