Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über eine formlose Anfrage der MUC Hausbau GmbH, Hartmut Beierling, zu Abweichungen vom Bebauungsplan „Ortskern Leeder, Oberdorf Ost 1“. Es geht um die Bebauung der Flurnummer 177 Gemarkung Leeder, Hauptstraße 65.
Anhand der vorliegenden Unterlagen wurden folgende Abweichungen festgestellt:
- Nichteinhaltung der roten Baulinie, laut
Planindex als „Baulinie zwingend einzuhalten“ bezeichnet. Diese Linie
schreibt eine Grenzbebauung mit 1 m Abstand zur nördlichen Grenze vor.
Dieser Abstand soll auf bis zu 3 m vergrößert werden.
- Im Bebauungsplan ist Haustyp A vorgeschieben.
- zwei Vollgeschosse zwingend, zusätzlich Dachgeschoss (welches kein Vollgeschoss sein
darf)
- Wandhöhe maximal 6,30 m
- Dachneigung 40-46 °
Die Anfrage ist, ob auch Haustyp C gebaut werden darf.
- 2 Vollgeschosse zwingend
- Wandhöhe maximal 5,55 m
- Dachneigung 18-29 °
Punkt 1, Verschiebung der roten Baulinie, stellt aus Sicht der Verwaltung einen Eingriff in die Grundzüge der Planung dar. Die enge Bebauung, die man an mehreren Stellen im Ortsbereich finden kann, wird als ortsbildprägend eingestuft.
Zu Punk 2, Bebauung mit Haustyp C, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Einwände, es gibt im näheren Umfeld mehrere Häuser mit ähnlich flacher Dachneigung.
Das direkte Nachbarhaus, Hauptstraße 63; hat eine Wandhöhe von ca. 6,50 m und eine Dachneigung von ca. 39 °.
Beschluss:
zu Punkt 1, Verlassen der Baulinie
Abstimmungsergebnis: dafür: 1 Stimmen
dagegen: 12 Stimmen (der Antrag ist somit abgelehnt)
Abstimmungsergebnis: dafür: 3 Stimmen
dagegen: 10 Stimmen
(der Antrag ist somit
abgelehnt)